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Das Wachstumschancengesetz

Das Wachstumschancengesetz sieht eine Vielzahl von Erleichterungen für Unternehmen vor, insbesondere durch die Erhöhung von Grenzwerten, z.B. für die Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern, die Bilanzierungspflicht und die Umsatzsteuervoranmeldungszeiträume.

Nachdem die geplante Verabschiedung des Gesetzes im letzten Jahr im Bundesrat gescheitert ist, liegt es nun dem Vermittlungsausschuss vor. Dieser hat eine Sitzung für den 21. Februar 2024 angekündigt. Es bleibt daher spannend, inwieweit der Gesetzentwurf noch geändert wird, wann er verabschiedet wird und inwieweit etwa die oben genannten Veränderungen rückwirkend bereits zum Jahresbeginn 2024 in Kraft treten.

Haben auch Sie Fragen? Sprechen Sie uns an.

Ansprechpartner:
M.Sc. Marcus Fischer, Partner KMS und Steuerberater (m.fischer@kms-kanzlei.com)

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